Einschulung: Stichtag & Alter prüfen

Muss mein Kind dieses Jahr in die Schule? Entscheidend ist das exakte Alter am Stichtag. Mit dem Altersrechner Kind prüfst du das tagesgenau – hier erfährst du, wie.

Was ist der Einschulungsstichtag?

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zu einem festen Stichtag sechs Jahre alt werden. In den meisten Bundesländern liegt dieser Stichtag auf dem 30. September – daneben gibt es Sonder- und Korridorregelungen (zum Beispiel für zwischen September und Dezember geborene Kinder). Wichtig: Stichtage können sich ändern. Stand 2026, ohne Gewähr – prüfe den aktuellen Stichtag beim Kultusministerium deines Bundeslands.

Beispiel: Reicht das Alter?

Geboren am 15. Oktober 2019, Stichtag 30. September 2025: Das Kind ist dann 5Y 11M 15D alt – also 15 Tage zu jung für den Stichtag und damit regulär erst im Folgejahr schulpflichtig. Genau solche Grenzfälle (wenige Tage oder Wochen) löst du mit dem Rechner in Sekunden, statt im Kalender zu blättern.

So prüfst du in 3 Schritten

  1. Geburtsdatum des Kindes in den Altersrechner eingeben.
  2. Ergebnis (Jahre, Monate, Tage) mit dem Stichtag deines Bundeslands vergleichen: 6Y 0M 0D oder älter heißt schulpflichtig.
  3. Bei wenigen Tagen Unterschied: Kann-Kind-Regelung prüfen – oft ist eine vorzeitige Einschulung auf Antrag möglich.

Muss-Kind oder Kann-Kind?

Muss-Kinder werden vor dem Stichtag sechs Jahre alt und sind automatisch schulpflichtig – die Anmeldung kommt per Post von der Schule. Kann-Kinder werden kurz nach dem Stichtag sechs: Hier entscheiden die Eltern (je nach Land mit Antrag, Schulspiel oder Gutachten), ob das Kind vorzeitig eingeschult wird. Daneben gibt es Korridor-Kinder (zum Beispiel in Bayern alle zwischen September und Dezember Geborenen), bei denen die Eltern nach Beratung wählen dürfen.

Zurückstellung: wenn ein Jahr mehr Kita besser ist

Wirkt ein Muss-Kind noch nicht schulreif, können Eltern in den meisten Ländern eine Zurückstellung beantragen – meist mit schulärztlicher Untersuchung und klaren Fristen im Frühjahr. Wichtig: Frühzeitig mit Kita und Grundschule sprechen, nicht erst im Sommer. Die Entscheidung trifft am Ende die Schule beziehungsweise das Schulamt, nicht allein die Eltern.

Checkliste für die Anmeldung

  • Stichtag des Bundeslands notieren (Kultusministerium, Stand 2026 prüfen)
  • Exaktes Alter zum Stichtag mit dem Rechner bestimmen
  • Anmeldefristen der Grundschule beachten (meist Herbst oder Winter davor)
  • Bei Kann-Kind oder Zurückstellung: Beratungstermin früh sichern
  • U9-Untersuchung (60. bis 64. Monat) als Entwicklungs-Check nutzen

Häufige Fragen

Was ist ein Kann-Kind?

Ein Kind, das kurz nach dem Stichtag sechs wird. Je nach Bundesland können Eltern die Einschulung beantragen – meist nach einem Schulspiel oder einer schulärztlichen Untersuchung.

Kann man die Einschulung verschieben?

In vielen Ländern ist auf Antrag eine Zurückstellung um ein Jahr möglich, etwa aus Entwicklungsgründen. Zuständig ist die Grundschule bzw. das Schulamt – frage dort frühzeitig nach.